In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Audits bzw. Betriebsbegehungen immer wichtiger werden. Diese gibt es proaktiv wie auch als Reaktion auf entsprechende Ermittlungen von Zollbehörden. Soweit die werkvertragliche Abwicklung in Frage gestellt wird oder Probleme mit dem Mindestlohn auftreten, können wir die betroffenen Unternehmen durch Stellungnahmen dahingehend unterstützen, dass die zu ihren Gunsten bestehende Rechtsprechung, die den Vorstellungen der Überprüfungsbehörden widerspricht, berücksichtigt wird. Aber auch sogenannte Audits nehmen eine immer wichtigere Rolle ein. Sie geben den beteiligten Unternehmen entscheidende Hinweise auf etwaige Unstimmigkeiten zwischen werkvertraglicher Vereinbarung und deren tatsächlicher Abwicklung.