Audits / Betriebsbegehungen / Betriebsberatungen
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Audits bzw. Betriebsbegehungen immer wichtiger werden. Diese gibt es proaktiv wie auch als Reaktion auf entsprechende Ermittlungen von Zollbehörden. Soweit die werkvertragliche Abwicklung in Frage gestellt wird oder Probleme mit dem Mindestlohn auftreten, können wir die betroffenen Unternehmen durch Stellungnahmen dahingehend unterstützen, dass die zu ihren Gunsten bestehende Rechtsprechung, die den Vorstellungen der Überprüfungsbehörden widerspricht, berücksichtigt wird. Aber auch sogenannte Audits nehmen eine immer wichtigere Rolle ein. Sie geben den beteiligten Unternehmen entscheidende Hinweise auf etwaige Unstimmigkeiten zwischen werkvertraglicher Vereinbarung und deren tatsächlicher Abwicklung.
Bei der Begehung geht es uns zunächst darum, zu untersuchen, ob der jeweils von den Parteien abgeschlossene Werk- oder Dienstvertrag den rechtlichen Vorschriften entspricht. Hierzu wird die vereinbarte Rechtsnatur des jeweiligen Vertrages untersucht und dargestellt. Als Nächstes wird durch die Begehung des Betriebes ermittelt, ob die vereinbarte vertragliche Regelung bei der tatsächlichen Abwicklung des Vertragsverhältnisses wirklich umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang kommt es vor, dass aufgrund der rechtlich nicht im einzelnen bekannten Auswirkungen gewisser tatsächlicher Maßnahmen für Außenstehende der Eindruck erzeugt wird, als entspräche die tatsächliche Abwicklung nicht der vereinbarten rechtlichen Regelung. In diesem Fall bieten der von uns vorgelegte Überprüfungsbericht und die sich in diesem Zusammenhang ergebende Schlussbesprechung mit den Unternehmen wertvolle Hinweise, wie die tatsächliche Abwicklung des vereinbarten Vertragsverhältnisses den Vereinbarungen entsprechend zu modifizieren ist. Nach der erforderlichen Modifizierung kann dann der von uns den Unternehmen zur Verfügung gestellte Begehungsbericht, der unsere Vorschläge berücksichtigt, wie die Erfahrung gezeigt hat, den Unternehmen eine wertvolle Schützenhilfe im Falle einer Überprüfung durch die zuständige Überprüfungsbehörden geben, weil vertragliche Regelung und deren Abwicklung übereinstimmen.
Die Betriebsberatung umfasst die Gestaltung von Betriebsabläufen sowohl auf Basis eines Werkvertrags als auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Hier weisen wir interessierte Unternehmen darauf hin, wie Betriebsabläufe optimal ausgestaltet werden müssen, um die Probleme bei Zollkontrollen soweit wie möglich zu minimieren.
Wir bieten hier Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für ihre individuelle betriebliche Situation unter Beachtung der Anforderungen, die sich aufgrund des jetzt geltenden Mindestlohns ergeben.