- eine Initiative der Anwaltssocietät Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich u. Prochaska -
Bericht - IHK Seminar am 12.09.2019
Kanzlei informiert bei der IHK Stuttgart interessierte Unternehmer über den Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit
Die IHK Stuttgart lud am 12.09.2019 annähernd 60 interessierte Unternehmer ein, die sich über den Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem Unternehmen informieren wollten. Herr Rechtsanwalt Andorfer stellte den Teilnehmern die rechtlichen Anforderungen dar.
Aufgrund des Fachkräftemangels suchen immer mehr Unternehmen nach Möglichkeiten externes Personal einzusetzen. Dabei sind eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zu beachten. Kommt das Personal zusätzlich aus dem EU-Ausland oder gar Drittstaaten, werden die Anforderungen noch komplexer. Zugleich sehen sich Unternehmen immer wieder mit Prüfungen des Zoll oder der Rentenversicherung konfrontiert. Diese bewerten nicht ordentlich abgewickelte Einsätze oft kritisch. Um daraus resultierende Risiken zu beherrschen, bedarf es entsprechender rechtlicher Kenntnisse. Zudem müssen unter Umständen Prozesse im eigenen Unternehmen angepasst werden.
Im Rahmen des Seminares wurden den Teilnehmern der Einsatz von fremdem Personal über Werkverträge und Zeitarbeit erläutert. Es wurden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Einsatzform nähergebracht. Sodann führte Herr Andorfer die Teilnehmer in die Grundzüge des Einsatzes von Werkunternehmen aus Drittstaaten ein. Danach wurden die verschiedenen Meldepflichten gegenüber dem Zoll erörtert so wie das deutsche Mindestlohnsystem dargelegt. Im Anschluss daran behandelte der Vortrag die Konsequenzen eines fehlerhaften Personaleinsatzes für die Geschäftsleitung und das Unternehmen. Schließlich wurden den Teilnehmern Empfehlungen für die Praxis an die Hand gegeben, mit denen sich typische Fehler vermeiden lassen. Während des Vortrags hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre Fragen Herrn Andorfer zu stellen, was diese gerne warnahmen.